Baugutachter Gräfelfing
Kay Plötner
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Haag88216 Gräfelfing
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Energieberater Wohngebäude
- Energieberater Nichtwohngebäude
- Fachberater PV+Speichertechnik
- Sachkunde Bauthermografie (TÜV)
Barbara Junold
Bausachverständige und Baugutachterin
Bahnhofstr. 9282166 Gräfelfing
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D3 komplexe Wohn- und Gewerbeobjekte
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 Plus Standard EFH / ZFH
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Gräfelfing stehen Ihnen:
- Herr Kay Plötner
- Frau Barbara Junold
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kay Plötner, Frau Barbara Junold, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gräfelfing, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gräfelfing kommen bzw. sich nicht in Gräfelfing auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Gräfelfing - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Gräfelfing liegt im Landkreis München in Bayern und zählt rund 14.000 Einwohner. Die wohlhabende Gemeinde ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität, grüne Wohnlagen und die unmittelbare Nähe zur Landeshauptstadt München.
Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten in Gräfelfing
Die Anbindung ist ausgezeichnet: Über die A96 und die S-Bahn-Linie S6 ist München in wenigen Minuten erreichbar. Vor Ort gibt es Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten sowie eine sehr gute medizinische Versorgung.
Freizeit und Kultur kommen nicht zu kurz: Parks und Grünanlagen, Sportvereine, Rad- und Wanderwege entlang der Würm sowie kulturelle Veranstaltungen machen Gräfelfing attraktiv. Die Nähe zu Münchens vielfältigem Kultur- und Freizeitangebot ist ein zusätzlicher Vorteil.
Immobilienmarkt in Gräfelfing
Der Immobilienmarkt in Gräfelfing gehört zu den exklusivsten im Münchner Umland. Vorherrschend sind großzügige Einfamilienhäuser, Villen und hochwertige Eigentumswohnungen. Die Nachfrage ist konstant hoch, insbesondere von Familien und Investoren.
Die Kaufpreise bewegen sich häufig zwischen 9.000 – 12.000 €/m², Spitzenlagen liegen teils deutlich darüber. Mietpreise rangieren zwischen 16 – 20 €/m². Gräfelfing bietet damit stabile Wertentwicklung und zählt zu den gefragtesten Wohnlagen im Münchner Westen.
Ihre Bausachverständigen in Gräfelfing
Unsere Sachverständigen in Gräfelfing begleiten Sie bei Immobilienbewertungen, Bauschadensanalysen und Neubauprojekten. Dank langjähriger Erfahrung und regionaler Marktkenntnis liefern wir präzise und unabhängige Gutachten.
Warum Bauexperts Gräfelfing
- Umfassende Expertise im exklusiven Münchner Immobilienmarkt
- Objektive und praxisnahe Beratung für Käufer, Eigentümer und Investoren
- Breites Leistungsspektrum von Wertermittlung bis Baubegleitung